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§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages sind die Nutzungsbedingungen für die von der it4vet GmbH (it4vet) zu erbringenden Dienstleistungen mittels des Webportals www.TierarztKatalog.de.
(2) Die it4vet erbringt Bereitstellungs- und Servicedienstleistungen (weiter: "Bereitstellungsservice") für die jeweils von Herstellern bzw. Datenzulieferern übermittelten Preislisten von Tierfuttermitteln, vet.-med. Artikeln, Präparaten und Verbrauchsmaterialien für Tierärzte und von zur Anwendung in diesem Bereich zugelassenen Präparaten. Nicht Gegenstand des Vertrags ist die nutzerseitige Software- und Hardwareausstattung zur Nutzung der Dienstleistungen.
§ 2 Geltungsbereich und Zugang
(1) Dieser Vertrag gilt für alle Nutzer die den Bereitstellungsservice nutzen, unabhängig von welchem Ort sich der jeweilige Nutzer Zugang verschafft.
(2) Die Registrierung auf www.TierarztKatalog.de ist Voraussetzung zur Nutzung des Bereitstellungsservice.
(3) Eine Registrierung ist nur niedergelassenen Tierärzten möglich. Der Nachweis erfolgt durch Übersenden einer Kopie der Approbationsurkunde und der Apothekenzulassung.
(4) Die Nutzung des Bereitstellungsservice erfolgt mittels Login anhand eines Benutzernamens und eines Passwortes. Die erstmalige Vergabe des Benutzernamens und Passwortes erfolgt nach Prüfung der Registrierungs- und Vertragsunterlagen durch die it4vet. Der Nutzer hat später die Möglichkeit sein Passwort individuell abzuändern.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Bereitstellungsservice umfasst folgende Leistungen (soweit nicht anders vereinbart):
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zeitnahe Bereitstellung der aktuellen Herstellerlisten
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Bereitstellung in einem maschinenlesbaren Datenformat zum Download
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Bereitstellung eines externen Viewers zum Datenlesen per Download
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Bereitstellung aller Herstellerlisten als PDF zum Lesen und Download
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Suchfunktionen online
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Support per telefonischer Hotline
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Support per E-Mail
(2) it4vet kann Subunternehmer mit den Bereitstellungsdiensten beauftragen.
(3) Leistungen am Standort des Systems des Nutzers werden von it4vet nicht erbracht.
§ 4 Betreuungsbereitschaft
Der telefonische Support und Support per E-Mail erfolgt an Werktagen von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8:00 und 17:00 Uhr
§ 5 Rechte an Arbeitsergebnissen
Für die Verwertung der Bereitstellungsleistungen die it4vet im Rahmen dieses Vertrags dem Nutzer überlassen hat, räumt die it4vet dem Nutzer das Recht ein, diese für die Dauer des Vertrages unter den Bedingungen dieses Vertrages zu nutzen. Eine Weitergehende Verwertung durch den Nutzer ist ausgeschlossen.
§ 6 Fremde Rechte
Für Bereitstellungsleistungen, die it4vet dem Nutzer im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt, versichert it4vet, dass sie das Recht besitzt, die Benutzung zu gestatten. Die it4vet stellt den Nutzer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Nutzung des Bereitstellungsservice geltend gemacht werden. Sollte die it4vet über die oben genannten Rechte nicht verfügen, so verpflichtet sich die it4vet die Bereitstellungsleistungen so zu ändern, dass sie nicht mit fremden Rechten belastet sind, oder die nötigen Rechte zu verschaffen. Ausgenommen davon sind die Rechte an allen durch den Bereitstellungsservice bereitgestellten Daten, welche durch Hersteller und Zulieferer übermittelt werden, diese bleiben unverändert bei denselben.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigungsfristen
(1) Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
(2) Der Bereitstellungsvertrag läuft jeweils 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, falls er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
§ 8 Nutzungsumfang
(1) Die Kataloge dürfen vom Kunden frei genutzt werden. Der Kunde kann die Daten in bestehende Softwarepakete einspielen und dort verwenden. Inhaltliche Änderungen der Daten sind ohne vorherige Genehmigung des Dienstleisters erlaubt.
(2) Die Weitergabe der Daten, in schriftlicher, datentechnischer oder sonst vervielfältiger Form an Dritte, ist verboten.Der Dienstleister räumt dem Kunden für die mitgelieferten Programme ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht ein. D.h. diese dürfen weder kopiert, noch anderen zur Nutzung überlassen werden.
(3) Der Kunde stellt den Dienstleister von sämtlichen Ersatzansprüchen aus Schäden frei, die mittelbar oder unmittelbar mit der Nutzung der Daten in Zusammenhang stehen.
(4) Folgende Vertragsstrafen sind vereinbart:
Die Weitergabe von Daten ohne schriftliche Genehmigung durch den Dienstleister mindestens Euro 3.000,00 pro Einzelfall. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Dienstleisters, in diesem Fall eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dies gilt auch bei Meldungs- bzw. Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten.
§ 9 Nutzungsgebühren
(1) Die Nutzungsgebühren verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden jährlich im Voraus bis zum 31.01. des Bereitstellungszeitraumes durch Bankeinzug erhoben.
(2) Erfolgt der Nutzungsbeginn im laufenden Jahr, wird eine anteilige Jahresnutzungsgebühr unmittelbar nach Vertragsabschluss, per Bankeinzug erhoben.
(3) Die it4vet ist berechtigt, die vereinbarten Gebühren in Abständen von jeweils 12 Monaten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) abzuändern. Die it4vet wird dem Nutzer die Änderung der Gebühren unverzüglich mitteilen. Erfolgt eine Erhöhung der vereinbarten Gebühren um mehr als 15%, so ist der Nutzer berechtigt, den Bereitstellungsservicevertrag mit einer Frist von 8 Wochen zu kündigen.
(4) Im Falle der Kündigung errechnen sich die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist nach dem Gebührensatz vor Erhöhung.
(5) Sonderkonditionen, welche mit Partnern der it4vet vereinbart wurden, werden nur solange berücksichtigt, wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen werden die regulären Nutzungsgebühren erhoben. Die Firma it4vet ist berechtigt Informationen über das Bestehen dieser Voraussetzungen bei den Partnerfirmen einzuholen.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Die Informationen und Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertragsgegenstände so, dass ein Missbrauch durch Dritte unwahrscheinlich ist.
(2) Der Nutzer wird hiermit davon unterrichtet, dass der Dienstleister it4vet seine Daten nur im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und, sofern notwendig, an Dritte übermittelt.
§ 11 Gewährleistung
(1) Sachmängel werden während der Laufzeit des Vertrages von der it4vet in angemessener Frist beseitigt.
(2) Gelingt es der it4vet nicht binnen angemessener Frist die Sachmängel zu beseitigen, ist der Nutzer nach erfolglosem Ablauf einer weiteren von ihm gesetzten Frist berechtigt, die Bereitstellungsgebühren zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(3) Sachmängel, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Nutzbarkeit der Bereitstellung führen, berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.
§ 12 Haftung der it4vet
(1) Die it4vet haftet in Erfüllung dieses Vertrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten durch Hersteller bzw. Zulieferer übernimmt it4vet keine Garantie.
(3) Für durch Nutzung der Daten bzw. deren Bereitstellung entstandene Störungen oder Schäden haftet die it4vet nicht.
(4) Die it4vet haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
§ 13 Verjährung
(1) Ansprüche des Nutzers wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab schriftlicher Mitteilung an die it4vet.
(2) Für sonstige Ansprüche des Nutzers aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsfristbeginn. Die Ansprüche verjähren spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
(3) Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht bzw. Landgericht Ingolstadt.
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